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Seifenkistenrennen sind Amateursport. Hier sind leichte Fahrfehler von Fahrern nicht ungewöhnlich. Ein leichter Fahrfehler führt daher in der Regel noch nicht zu einer Haftung des Amateurfahrers. Und das soll auch dann gelten, wenn das Fahrzeug selbst eine sehr direkte Lenkung hat und mit einem Eigengewicht von 180 kg auf der Strecke gefahren wird.
vgl. LG Offenburg, Urteil vom 23.12.2004 - 1 S 65/04


 Rn.  9-817


Zitat (LG Offenburg, Urteil vom 23.12.2004 - 1 S 65/04) ein-/ausblenden      

"c) Ein haftungsbegründender Fahrfehler kann dem Beklagten Ziffer 1 nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen in erster Instanz konnte die Kammer nicht feststellen, dass der Beklagte Ziffer 1 bei seiner Fahrt Risiken eingegangen wäre, die ersichtlich zu einer Gefährdung der Zuschauer führen konnten. Vielmehr kommt danach auch ein leichter Lenkfehler als Unfallursache in Betracht. In der besonderen Rennsituation mit selbst gebauten Seifenkisten wird jedoch auch ein gewissenhafter Seifenkistenfahrer leichte Lenkfehler nicht immer vermeiden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Seifenkiste über eine relativ direkt wirkende Lenkung verfügt."
vgl. LG Offenburg, Urteil vom 23.12.2004 - 1 S 65/04 (externer Link)


 Rn.  9-818