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  Haftpflichtbuch AH
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Eine Schadenanlage schließt eine objektive Zurechnung einer psychischen Verletzung nicht per se aus. Der Schädiger kann sich grundsätzlich nicht darauf berufen, um seine eigene Verantwortlichkeit zu schmälern.
vgl. LG Köln, Urteil vom 25.04.2014 - 7 O 362/11


 Rn.  9-2002


Zitat (LG Köln, Urteil vom 25.04.2014 - 7 O 362/11) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2003

Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn die Anlage derart vertieft oder ausgebildet ist, dass die psychische Folge eine absolut ungewöhnliche und unangemessene Erlebnisverarbeitung bewirkt.
vgl. LG Köln, Urteil vom 25.04.2014 - 7 O 362/11


 Rn.  9-2004


Zitat (LG Köln, Urteil vom 25.04.2014 - 7 O 362/11) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2005