Auf einem kombinierten Fuß- und Radweg sind Fußgänger privilegierte Nutzer. Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen Elektrokleinstfahrzeug (z.B. Segway) und Fußgänger, trägt der Nutzer des Elektrokleinstfahrzeuges die Alleinschuld. Das gilt auch dann, wenn der Fußgänger etwas spontan rückwärts ging, um ein Foto zu fertigen. vgl. OLG Koblenz im Urteil vom 16.04.2019, Az. 12 U 692/18 |
Rn. 9-1779 |