Suchbegriff(e):   |  Status: Zitate beim Laden geschlossen
zitierte Nummer aufrufen: -
  Haftpflichtbuch AH
   Allgemeine Grundsätze & Begriffserklärungen
   einzelne Normen
   Fallgruppen
   Haftungsprivilegien
   Verschulden
   prozess-rechtlich
   Schadenpositionen / Schäden
       > Personenschäden
       > Sachschäden
       > Schadennebenpositionen
       > Tiere
       > Verbindlichkeiten
  Mitverschulden und Ausschlüsse
  Versicherungsrecht
Sie sind hier: -> Haftpflichtbuch AH -> Schadenpositionen / Schäden -> Verbindlichkeiten

Die Belastung mit Verbindlichkeiten, z.B. Rechtsanwaltskosten oder Gutachterkosten, stellen Schäden im Sinne des § 249 BGB dar, weshalb der Geschädigte diesbezüglich einen Freistellungsanspruch hat.
vgl. AG Gummersbach, Urteil vom 28.09.2016 - 10 C 56/15


 Rn.  9-2465


Zitat (AG Gummersbach, Urteil vom 28.09.2016 - 10 C 56/15) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2466