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  Haftpflichtbuch AH
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Gelangt beim Nordic-Walking ein Spaziergänger mit einem Stock zwischen die Beine eines anderen, so liegt darin ein haftungsbegründendes Veralten. die Grundsätze der sportlichen Betätigung stehen dem nicht entgegen - auch nicht in Form der parallelen Sportausübung. Auch Ablenkungen wie das Genießen der Landschaft, geführte Unterhaltungen oder ggfls. Erschöpfung befreien nicht von den Sorgfaltspflichten des Sporttreibenden.
vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 30.07.2020 - 6 U 46/18


 Rn.  9-811


Zitat (OLG Schleswig, Urteil vom 30.07.2020 - 6 U 46/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-812