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  Haftpflichtbuch AH
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Berechnet werden die Entschädigungsleistungen nach Start- und Zielflughafen der gesamten Flugroute und nicht eines Einzelstücks. Das gilt auch bei einer Verspätung von Anschlussflügen.
vgl. LG Hannover, Urteil vom 21.03.2019, Az. 5 S 107/18


 Rn.  9-1942