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  Haftpflichtbuch AH
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Ein Fußgänger darf einen Gehweg auch schnellen Schrittes betreten. Das gilt auch dann, wenn der Gehweg (jedenfalls nur) für Radfahrer freigegeben ist.
vgl. AG Erfurt, Urteil vom 19.08.2020 - 5 C 1402/19


 Rn.  9-1781


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 Rn.  9-1782