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  Haftpflichtbuch AH
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             fehlende Kausalität
              > auch hypotetisch keine weitere Aufklärung möglich
              > Informationen anderweitig erlangt
              > Beweislast bei VN / vP
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           Arglist
         Verschärfung, § 7 KfzPflVV
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Eine Kausalität fehlt auch, wenn der Versicherer etwaige Informationen zwar wegen einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nicht von ihm erhält, aber auf anderem Weg, z. B. über Akteneinsicht, zuverlässige Kenntnis der Tatsachen erlangt.
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2018 - 20 U 188/17


 Rn.  9-2705


Zitat (OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2018 - 20 U 188/17) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2706