"Denn die Gefahr, dass ein Kind im Wasser umkommt, ist wesentlich größer, als wenn dieses etwa im Wald spielt oder auf einem Spielplatz, wo bei siebenjährigen Kindern von den Aufsichtsführenden sicherlich nicht mehr verlangt werden kann, dass diese die Kinder jederzeit im Blick haben. "
vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 18.06.2019 - 17 O 31/13 (externer Link)