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  Haftpflichtbuch AH
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Bei einem manipulierten oder provozierten Unfall fehlt es an der Rechtswidrigkeit der Schadenszufügung. Denn es liegt dann eine Einwilligung in die erfolgte Beeinträchtigung des Rechtsguts vor.
vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 21.10.2022 - 7 U 140/22


 Rn.  9-583


Zitat (OLG Schleswig, Beschluss vom 21.10.2022 - 7 U 140/22) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-584