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  Haftpflichtbuch AH
   Allgemeine Grundsätze & Begriffserklärungen
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       Allgemeines
       Allgemeines Persönlichkeitsrecht
       Aufsichtspflichten, § 832 BGB
       Baustellen (-bereiche)
       Behinderteneingang
       Bettwanzen, Ungeziefer & tierisch verursachte Reaktionen
       Fahrschule
       Freizeitveranstaltungen
       Frisörhaftung
       Haarentfernung
       Kaufvertrag (Haftung d. Verkäufers)
       Legionellen
       manipulierter Unfall
       Nachbarn
       Presse & Veröffentlichungen
       Permanent Make-Up
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       Reisen
       Reitunterricht
       Sportausübung & -stätten & -veranstaltung
       Strom & Stromschäden
       Sturz: wegen....
       Tätowiererhaftung
       Tierhalter- & -hüterhaftung
       Verfolger- und Rettungsfälle
       Verkehrssicherungspflichten
        Allgemeines
        Bäume
        Baustelle
        Ein- und Ausgänge und -fahrten
        Fahrstuhl / Aufzug
        Fenster
        Feuerwerk
        Gastwirt
        Gebäude / Bauten / Sachen
        Geschäftsräume
         Allgemeines
         konkret: Aussenbereich
         konkret: Innenbereich
          > Kunden verletzen sich bei Selbstbedienung
          > Verantwortung für andere Kunden
        Mitverschulden
       Gehwege und -flächen
       Geräte und Maschinen
       Grundstücke
       Leitern
       Mäharbeiten
       Möbel & Mobiliar (auch Stühle u.s.w.)
       Müllcontainer
       Parkplätze
       Pflegeheime
       Spielplatz
       Sportstätten
       Straßen, Wege und öfftl. Verkehrsflächen
       Treppen
       Wald
       Waschanlagen
       Wasser
       Winterdienst
      Verkehr
      Verkehrsflächen
      Verlust / Diebstahl / Abhandenkommen
      Vertragsrecht
  Haftungsprivilegien
  Verschulden
  prozess-rechtlich
  Schadenpositionen / Schäden
  Mitverschulden und Ausschlüsse
  Versicherungsrecht
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Der Marktbetreiber haftet nicht für einen Kunden, der an der Kasse seine zu kaufen beabsichtigte Ware instabil abstellt, so dass sie herunter fällt und den geschädigten Kunden am Fuß verletzt.
vgl. AG Brandenburg an der Havel im Urteil vom 02.11.2006, Az. 31 (33) C 4/03


 Rn.  9-1400