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  Haftpflichtbuch AH
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Totholz oder eine schlechte Kronenausbildung deuten noch nicht zwingend auf eine Erkrankung hin. Bei Waldbäumen, die bewusst so gepflanzt sind, dass auf die Stämme kein Sonnenlicht fällt, bilden am Stamm keine Äste. Diese nicht wachsenden Äste werden zwingend zu Totholz. Bei Waldbäumen ist der Totholzanteil ohnehin höher als bei Bäumen außerhalb des Waldverbundes. Wenn sich keine Zuwachsstreifen feststellen lassen, soll das auch noch nicht auffällig sein oder gar auf Erkrankung oder Unsicherheit schließen lassen.
vgl. OLG Hamm im Urteil vom 15.04.2010, Az. I-6 U 160/09


 Rn.  9-1271


Erkrankungszeichen sind beispielsweise spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, Totäste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (z.B. Pilzfruchtkörper) oder eine Bodenverdichtung.
vgl. OLG Rostock im Urteil vom 10.07.2009, Az. 5 U 334/08


 Rn.  9-1272


Durchaus kritisch sind auch festzustellende Zwiesel (auch U-Vergabelung bzw. V-Vergabelung genannt) im Wachstum mit einer im Laufe der Zeit auch auftretenden Rippenbildung.


 Rn.  9-1273