"Die Klägerin muß sich den Verstoß gegen diese Weisung schuldmindernd anrechnen lassen, auch wenn sie erst 7 Jahre alt war. Es handelte sich um einen Unfall im Leistungssport. Die Beklagten weisen zu Recht darauf hin, dass die Turnerinnen hierbei von Anfang an zur Disziplin erzogen werden. Ein erfolgreiches Training setzt voraus, dass sie Anweisungen im Rahmen der Fähigkeiten, die sie in ihrem Alter haben, zuverlässig umsetzen.
"
vgl. AG Bonn, Urteil vom 08.03.2006 - 11 C 478/05 (externer Link)