Suchbegriff(e):   |  Status: Zitate beim Laden öffnen
zitierte Nummer aufrufen: -
  Haftpflichtbuch AH
   Allgemeine Grundsätze & Begriffserklärungen
   einzelne Normen
   Fallgruppen
       Allgemeines
       Allgemeines Persönlichkeitsrecht
       Aufsichtspflichten, § 832 BGB
       Baustellen (-bereiche)
       Behinderteneingang
       Bettwanzen, Ungeziefer & tierisch verursachte Reaktionen
       Fahrschule
       Freizeitveranstaltungen
       Frisörhaftung
       Haarentfernung
       Kaufvertrag (Haftung d. Verkäufers)
       Legionellen
       manipulierter Unfall
       Nachbarn
       Presse & Veröffentlichungen
       Permanent Make-Up
       Produkthaftung
       Reisen
       Reitunterricht
       Sportausübung & -stätten & -veranstaltung
        Sportausübung
        Sportstätte selbst (bzgl. Sportlern)
        Sportverein
         > Aufsichtspflicht
         > Trainingsbegleitung
         > Mitverschulden
         > Verrichtungsgehilfen
       Sportveranstaltung / Wettbewerb
       Zuschauer / Publikum / Dritte
      Strom & Stromschäden
      Sturz: wegen....
      Tätowiererhaftung
      Tierhalter- & -hüterhaftung
      Verfolger- und Rettungsfälle
      Verkehrssicherungspflichten
      Verkehr
      Verkehrsflächen
      Verlust / Diebstahl / Abhandenkommen
      Vertragsrecht
  Haftungsprivilegien
  Verschulden
  prozess-rechtlich
  Schadenpositionen / Schäden
  Mitverschulden und Ausschlüsse
  Versicherungsrecht
Sie sind hier: -> Haftpflichtbuch AH -> Fallgruppen -> Sportausübung & -stätten & -veranstaltung -> Sportverein -> Mitverschulden

Auch ein 7-jähriges Kind muss sich ein Mitverschulden entgegenhalten lassen, wenn es einer verständlichen allgemeinen Weisung zuwider einen gefahrträchtigeren Aufstieg auf ein Turngerät (z. B. Schwebebalken) versucht.
vgl. AG Bonn, Urteil vom 08.03.2006 - 11 C 478/05


 Rn.  9-884


Zitat (AG Bonn, Urteil vom 08.03.2006 - 11 C 478/05) ein-/ausblenden      

"Die Klägerin muß sich den Verstoß gegen diese Weisung schuldmindernd anrechnen lassen, auch wenn sie erst 7 Jahre alt war. Es handelte sich um einen Unfall im Leistungssport. Die Beklagten weisen zu Recht darauf hin, dass die Turnerinnen hierbei von Anfang an zur Disziplin erzogen werden. Ein erfolgreiches Training setzt voraus, dass sie Anweisungen im Rahmen der Fähigkeiten, die sie in ihrem Alter haben, zuverlässig umsetzen. "
vgl. AG Bonn, Urteil vom 08.03.2006 - 11 C 478/05 (externer Link)


 Rn.  9-885