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  Haftpflichtbuch AH
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Waschstraßenkunde, der sein Fahrzeug nicht aus dem Ausfahrbereich fährt, nicht mit Nachdruck um Hilfe sucht und auch nicht das vorgegebene Gefahrensignal (Hupe) gibt, hat gegenüber dem Waschstraßenbetreiber ein Eigenverschulden von 75% zu tragen, wenn sein Fahrzeug durch einen Auffahrunfall im Ausfahrbereich beschädigt wird.
vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 26.01.2017 - 6 O 279/16


 Rn.  9-97


Zitat (LG Itzehoe, Urteil vom 26.01.2017 - 6 O 279/16) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-98