Suchbegriff(e):   |  Status: Zitate beim Laden geschlossen
zitierte Nummer aufrufen: -
  Haftpflichtbuch AH
   Allgemeine Grundsätze & Begriffserklärungen
   einzelne Normen
   Fallgruppen
       Allgemeines
       Allgemeines Persönlichkeitsrecht
       Aufsichtspflichten, § 832 BGB
       Baustellen (-bereiche)
       Behinderteneingang
       Bettwanzen, Ungeziefer & tierisch verursachte Reaktionen
       Fahrschule
       Freizeitveranstaltungen
       Frisörhaftung
       Haarentfernung
       Kaufvertrag (Haftung d. Verkäufers)
       Legionellen
       manipulierter Unfall
       Nachbarn
       Presse & Veröffentlichungen
       Permanent Make-Up
       Produkthaftung
       Reisen
       Reitunterricht
       Sportausübung & -stätten & -veranstaltung
       Strom & Stromschäden
       Sturz: wegen....
       Tätowiererhaftung
       Tierhalter- & -hüterhaftung
       Verfolger- und Rettungsfälle
       Verkehrssicherungspflichten
        Allgemeines
        Bäume
        Baustelle
        Ein- und Ausgänge und -fahrten
        Fahrstuhl / Aufzug
        Fenster
        Feuerwerk
        Gastwirt
        Gebäude / Bauten / Sachen
        Geschäftsräume
        Gehwege und -flächen
        Geräte und Maschinen
        Grundstücke
        Leitern
        Mäharbeiten
        Möbel & Mobiliar (auch Stühle u.s.w.)
        Müllcontainer
        Parkplätze
        Pflegeheime
        Spielplatz
        Sportstätten
        Straßen, Wege und öfftl. Verkehrsflächen
         Allgemeines
         Radweg
          > Nebenbereich
          > Radweg selbst
        Straßen
       Treppen
       Wald
       Waschanlagen
       Wasser
       Winterdienst
      Verkehr
      Verkehrsflächen
      Verlust / Diebstahl / Abhandenkommen
      Vertragsrecht
  Haftungsprivilegien
  Verschulden
  prozess-rechtlich
  Schadenpositionen / Schäden
  Mitverschulden und Ausschlüsse
  Versicherungsrecht
Sie sind hier: -> Haftpflichtbuch AH -> Fallgruppen -> Verkehrssicherungspflichten -> Straßen, Wege und öfftl. Verkehrsflächen -> Radweg -> Nebenbereich

Weil grundsätzlich nicht mit einem Verlassen des Radweges durch einen Radfahrer zu rechnen ist, muss der Seitenbereich in der Regel nicht gesondert gesichert werden.
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.2020 - 11 U 54/20


 Rn.  9-1527


Zitat (OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.2020 - 11 U 54/20) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1528