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  Haftpflichtbuch AH
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Hat die Erfahrung gezeigt, dass ein Pferd von einem Reiter nicht ohne Gerte oder Sporen geritten werden kann, kann es pflichtwidrig sein, einen Versuch ohne diese Ausrüstung durchzuführen.
vgl. LG Dortmund, Urteil vom 14.11.2008 - 12 O 264/06


 Rn.  9-1182


Zitat (LG Dortmund, Urteil vom 14.11.2008 - 12 O 264/06) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1183