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Beweisfragen
Die Spielregeln der Sportverbände geben wichtige Anhaltspunkte, ob ein fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß im Einzelfall gegeben ist, stellen aber kein bindendes Recht im Rahmen der rechtlichen Bewertung dar.
vgl. OLG Düsseldorf im Urteil vom 02.04.2004, Az. I-14 U 230/03


 Rn.  9-753


Der Geschädigte muss nach den gewöhnlichen Regeln einen Anspruch darlegen und beweisen.
vgl. OLG Düsseldorf im Urteil vom 02.04.2004, Az. I-14 U 230/03


 Rn.  9-754


Eine Schiedsrichterentscheidung hat ebenfalls keine bindende, sondern allenfalls eine indizielle Bedeutung bei der gerichtlichen Klärung der Rechtsfrage.
vgl. OLG Düsseldorf im Urteil vom 02.04.2004, Az. I-14 U 230/03


 Rn.  9-755


Eien gewisse Indiz- oder Bindungswirkung kann indes bei Sportarten gelten, die mehrere Handlungsmöglichkeiten des Schiedsrichters ermöglichen und über eine unmittelbare rote Karte hinaus einen gesonderten Bericht ermöglichen, die weitere Sperrungen bedeuten. Dies ist beispielsweise beim Handball der Fall.
vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.11.2019 - 22 U 50/17


 Rn.  9-756


Zitat (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.11.2019 - 22 U 50/17) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-757

Die Einwilligung der Sportler ist gerade bei Kampfsportarten wie Fußball, Handball oder Basketball entscheidend für die Durchführung der Sportart selbst. Regelkonforme bzw. -geduldete Spielweisen führen damit nicht zu einer Haftung.
vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.11.2019 - 22 U 50/17


 Rn.  9-758


Zitat (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.11.2019 - 22 U 50/17) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-759

Es gibt keinen Anscheinsbeweis für eine haftungsbegründende Pflichtverletzung bzw. Regelwidrigkeit aufgrund der Schwere der Verletzung.
vgl. OLG Düsseldorf im Urteil vom 02.04.2004, Az. I-14 U 230/03


 Rn.  9-760