Suchbegriff(e):   |  Status: Zitate beim Laden öffnen
zitierte Nummer aufrufen: -
  Haftpflichtbuch AH
   Allgemeine Grundsätze & Begriffserklärungen
   einzelne Normen
   Fallgruppen
   Haftungsprivilegien
   Verschulden
   prozess-rechtlich
   Schadenpositionen / Schäden
       Personenschäden
        Bagatellverletzungen
        Schadenanlage
        Haushaltsführungsschaden
         Darstellung der Einschränkungen
         betragsmäßige Höhe
         Berechnung
         zeitliche Komponenten
          > während (stationärer) Abwesenheit
          > Versorgung von Haustieren
       laufende / nutzlose Kostenpositionen
       Pflegekosten
       Schmerzensgeld
       Unterhaltsschaden
       verletzungsbedingte Kosten
       Verdienstausfall
       Vorfallbedingtheit ?!
       Mitverschulden
      Sachschäden
      Schadennebenpositionen
      Tiere
      Verbindlichkeiten
  Mitverschulden und Ausschlüsse
  Versicherungsrecht
Sie sind hier: -> Haftpflichtbuch AH -> Schadenpositionen / Schäden -> Personenschäden -> Haushaltsführungsschaden -> zeitliche Komponenten -> während (stationärer) Abwesenheit

Während eines stationären Aufenthaltes ist der Aufwand der Haushaltsführung reduziert.
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 01.06.2012 - 9 U 199/11


 Rn.  9-2070


Zitat (OLG Hamm, Urteil vom 01.06.2012 - 9 U 199/11) ein-/ausblenden      

"35 Für die Dauer des Klinikaufenthalts ist der Haushaltsführungsbedarf naturgemäß deutlich reduziert. Er beschränkt sich im Allgemeinen auf notwendige Erhaltungsmaßnahmen (vgl. BGH r+s 2009, 362; OLG Hamm NZV 2004, 631). Im Streitfall verbleiben für die Dauer der stationären Behandlung an notwendigen Erhaltungsmaßnahmen lediglich die Versorgung der Haustiere sowie der durch die Haustiere entstandene Reinigungsbedarf. Angesichts der Angaben der Klägerin, dass sie täglich 30-40 Minuten staubsauge sowie Eingangsbereich und Treppenhaus täglich wische, schätzt der Senat den Erhaltungsaufwand für die Zeit der stationären Behandlung, also vom 03.06. bis zum 05.06.2010, einschließlich des Aufwands für die Haustierversorgung auf 2 Stunden täglich."
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 01.06.2012 - 9 U 199/11 (externer Link)


 Rn.  9-2071