"Es ist aus Sicht des Gerichts kein Grund ersichtlich, warum man - eine Aufsicht durch einen Schullehrer unterstellt - Schüler, die, wie die Zeugin M. berichtete, gut kontrolliert fahren konnten, nach dem 3. Skiunterrichtstag nicht auch über kleinere Gefahrenhügel fahren lassen sollte. Dies erst Recht, wenn die Schanzen, wie der Zeuge G. glaubhaft berichtete, im offiziellen Skiunterricht bereits befahren wurden."
vgl. LG Augsburg, Endurteil vom 28.08.2017 - 34 O 8/17 (externer Link)