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  Haftpflichtbuch AH
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Es ist gestattet, 13-jährige Aufsichtsbedürftige, die schon nach 3 Tagen Skifreizeit gut fahren können, einen kleinen Gefahrenhügel abfahren zu lassen. Das gilt erst Recht dann, wenn dieser Hügel bereits erlernt und problemlos befahren wurde.
vgl. LG Augsburg, Endurteil vom 28.08.2017 - 34 O 8/17


 Rn.  9-286


Zitat (LG Augsburg, Endurteil vom 28.08.2017 - 34 O 8/17) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-287