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  Haftpflichtbuch AH
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Eine dauerhafte Beaufsichtigung 12-jähriger Schüler beim Umkleiden vor und nach dem Schulsport ist grundsätzlich nicht erforderlich.
vgl. AG Viersen, Urteil vom 27.03.2012 - 32 C 194/10


 Rn.  9-250


Zitat (AG Viersen, Urteil vom 27.03.2012 - 32 C 194/10) ein-/ausblenden      

"So wird auch im Schulsport eine dauerhafte Beaufsichtigung 12-jähriger Kinder in den Umkleidekabinen nicht gefordert werden können."
vgl. AG Viersen, Urteil vom 27.03.2012 - 32 C 194/10 (externer Link)


 Rn.  9-251