Eine dauerhafte Beaufsichtigung 12-jähriger Schüler beim Umkleiden vor und nach dem Schulsport ist grundsätzlich nicht erforderlich.vgl. AG Viersen, Urteil vom 27.03.2012 - 32 C 194/10
Rn. 9-250
"So wird auch im Schulsport eine dauerhafte Beaufsichtigung 12-jähriger Kinder in den Umkleidekabinen nicht gefordert werden können."vgl. AG Viersen, Urteil vom 27.03.2012 - 32 C 194/10 (externer Link)