"Verletzungen durch die Berührung mit Quallen sähen anders aus. Der Kontakt mit den Tentakeln führe zu Hautreaktionen, die wie Hautreaktionen auf Peitschenhiebe wirkten. Außerdem führe der Kontakt mit („giftigen“) Quallen zu Schmerzen, nicht aber zu einem Juckreiz."
vgl. OLG Celle, Urteil vom 12.03.2020 - 11 U 73/19 (externer Link)