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  Haftpflichtbuch AH
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Bei gefährlichen Sportarten, wie zum Beispiel dem Inline-Skaten ist eine Schutzausrüstung zwingend zu tragen, wobei es zwar verstärkt bei Anfängern zu Stürzen kommt, aber auch erfahrene Skater Stürze erleiden.
vgl. LG Münster, Urteil vom 28.09.2015 - 02 O 374/14


 Rn.  9-2519


Zitat (LG Münster, Urteil vom 28.09.2015 - 02 O 374/14) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2520

Bei Leichtkrafträdern kann das Nichtbenutzen von Schutzausrüstung, wie z.B. Motorradsteifeln, nicht unbedingt im Rahmen des § 254 BGB vorgeworfen werden. Denn bei kleineren Zweirädern hat sich dies bislang noch nicht durchgesetzt.
vgl. LG Landshut, Endurteil vom 22.09.2016 - 81 O 2823/13


 Rn.  9-2521


Zitat (LG Landshut, Endurteil vom 22.09.2016 - 81 O 2823/13) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2522