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Tierhüter ist, wer die Aufsichtsführung über ein Tier per Vertrag übernimmt.
vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00


 Rn.  9-1077


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 Rn.  9-1078

Ein solcher Vertrag über die Tieraufsicht kann auch konkludent geschlossen werden.
vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00


 Rn.  9-1079


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 Rn.  9-1080

Tieraufseher im Sinn des § 834 BGB wird man nicht allein durch das Führen eines Hundes an einer gemeinsamen Leine mit dem eigenen Hund.
vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00


 Rn.  9-1081


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 Rn.  9-1082

Eine Tieraufsicht eines Dritten ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn der Tierhalter unmittelbar zugegen ist, sei es, wenn der Tierhalter als Hundehalter den führenden Dritten bei einem Spaziergang begleitet oder als Halter eines Pferdes mit dem Kutscher gemeinsam in der Kutsche fährt.
vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00


 Rn.  9-1083


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 Rn.  9-1084