Tierhüter ist, wer die Aufsichtsführung über ein Tier per Vertrag übernimmt. vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00 |
Rn. 9-1077 |
Zitat (OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00) ein-/ausblenden "Aufsichtsführung im Sinne dieser Vorschrift bedeutet nämlich Übertragung der selbstständigen allgemeinen Gewalt und der Aufsicht über das betroffene Tier durch vertragliche Vereinbarung." vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00 (externer Link) | Rn. 9-1078 |
Ein solcher Vertrag über die Tieraufsicht kann auch konkludent geschlossen werden. vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00 |
Rn. 9-1079 |
Zitat (OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00) ein-/ausblenden | Rn. 9-1080 |
Tieraufseher im Sinn des § 834 BGB wird man nicht allein durch das Führen eines Hundes an einer gemeinsamen Leine mit dem eigenen Hund. vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00 |
Rn. 9-1081 |
Zitat (OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00) ein-/ausblenden "Der Kläger verkennt schon im rechtlichen Ausgangspunkt, dass der Zeuge ... nicht durch das schlichte Führen seines Hundes an einer gemeinsamen Leine zum Tieraufseher im Sinne von § 834 BGB wurde." vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00 (externer Link) | Rn. 9-1082 |
Eine Tieraufsicht eines Dritten ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn der Tierhalter unmittelbar zugegen ist, sei es, wenn der Tierhalter als Hundehalter den führenden Dritten bei einem Spaziergang begleitet oder als Halter eines Pferdes mit dem Kutscher gemeinsam in der Kutsche fährt. vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00 |
Rn. 9-1083 |
Zitat (OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00) ein-/ausblenden "wobei jedoch für eine solche Annahme wegen der Anwesenheit des Klägers in unmittelbarer Nähe und damit seiner fortbestehenden Möglichkeit direkter Einflussnahme auf das Tier nicht der geringste Anhaltspunkt besteht. Rechtsprechung und Literatur gehen deshalb auch übereinstimmend davon aus, dass ein Kutscher dann nicht zum Tierhüter wird, wenn er das Pferdefuhrwerk zwar selber lenkt, allerdings der Halter mitfährt (Staudinger-Belling/Eberl-Borges, 13. Aufl., Rdn. 21 zu § 834 BGB)." vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.11.2000 - 20 U 11/00 (externer Link) | Rn. 9-1084 |