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  Haftpflichtbuch AH
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Auf einem Spielplatz sind besonders hohe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten zu beachten. So ist die Sicherheit nach den jüngsten und nachvollziehbar unvernünftigsten Kindern zu richten, die den Spielplatz nutzen werden.
vgl. LG Detmold, Urteil vom 12.06.2009 - 12 O 227/08


 Rn.  9-1516


Zitat (LG Detmold, Urteil vom 12.06.2009 - 12 O 227/08) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1517

Gegen das Lösen durch Dritte sind besondere Vorkehrungen zu treffen, um den gefahrlosen Spielbtrieb bestmöglich zu ermöglichen.
vgl. LG Detmold, Urteil vom 12.06.2009 - 12 O 227/08


 Rn.  9-1518


Zitat (LG Detmold, Urteil vom 12.06.2009 - 12 O 227/08) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1519