Die Inkaubationszeit einer Legionelleninfektion dürfte etwa 2 -10 Tage betragen. vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 161/14 |
Rn. 9-533 |
Zitat (BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 161/14) ein-/ausblenden "Die Inkubationszeit beträgt nach dem Gutachten zwei bis zehn Tage, so dass sich der jedenfalls am 21. November 2008 laut Gutachten schon erkrankte Vater der Klägerin höchstwahrscheinlich in der Zeit zwischen dem 11. und dem 19. November 2008 angesteckt haben muss." vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 161/14 (externer Link) | Rn. 9-534 |
Die Aufnahme von Legionellen durch den Menschen erfolgt in der Regel durch aerolisiertes Wasser. Eine Erkrankung durch Händewaschen oder Aufenthalt in einem klimatisierten Raum ist wohl zumindest unwahrscheinlich. vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 161/14 |
Rn. 9-535 |
Zitat (BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 161/14) ein-/ausblenden "Schon die Erwägung des Berufungsgerichts, der Vater der Klägerin könne in dieser kurzen Zeit aerolisiertes Wasser an einem anderen Ort als seiner Wohnung aufgenommen haben, erscheint eher fernliegend. Soweit das Berufungsgericht, das auf das erstinstanzliche Urteil Bezug genommen hat, ebenso wie das Amtsgericht davon ausgegangen sein sollte, dass die Übertragung auch durch bloßes Händewaschen oder Aufenthalt in einem klimatisierten Raum erfolgen kann, findet das in dem eingeholten Gutachten keine ausreichende Stütze; zumindest hätte das Berufungsgericht in diesem Fall dem Beweisantrag der Klägerin, dass ein derartiger Infektionsweg nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft ausgeschlossen sei, nachgehen müssen, etwa durch ergänzende Anhörung der Sachverständigen." vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2015 - VIII ZR 161/14 (externer Link) | Rn. 9-536 |
Aerolisiertes Wasser kann aber - auch in der Industrie - vielerorts angetroffen werden, so z.B. Duschen, Verdunstungsrückkühlwerke und Belebungsbecken. vgl. LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19 |
Rn. 9-537 |
Zitat (LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19) ein-/ausblenden "Der Sachverständige F hat aber plausibel geschildert, dass Verdunstungsrückkühlwerke, Belebungsbecken von Kläranlagen oder andere Aerosol produzierende Arbeitsprozesse als Infektionsquelle in Betracht kommen. In diesem Zusammenhang hat der Sachverständige ausgeführt, dass sich Abwässer aus Zellulose verarbeitenden Betrieben als besonders wachstumsfördernd für Legionellen erwiesen haben. Der Verstorbene war vorliegend in der Papierindustrie tätig. Vor diesem Hintergrund hatte die Kammer auch zu berücksichtigen, dass der Sachverständige darauf hingewiesen hat, dass lediglich die Sozialräume der Arbeitsstätte durch das Gesundheitsamt auf das Vorhandensein von Legionellen untersucht wurden, obschon die vorstehend genannten Anlagen ebenfalls mögliche Infektionsquellen gewesen sind." vgl. LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19 (externer Link) | Rn. 9-538 |
Es gibt verschiedene Erregertypen (Serotypen) mit Subtypen und Sequenztypen. Der Erregertyp legionella pneumophilia ist der Serogruppe 1 zuzuordnen.
Weiter gibt es die Serogruppen 2-14. vgl. LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19 |
Rn. 9-539 |
Zitat (LG Arnsberg, Urteil vom 23.11.2017 - 4 O 440/16) ein-/ausblenden | Rn. 9-540 |
Zitat (LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19) ein-/ausblenden "So sei der zum Tode führende Erregertyp legionella pneumophilia der Serogruppe 1 in diversen Wasserproben, die im Hause und in der Wohnung der Klägerin entnommen wurden, nicht gefunden worden. Nachgewiesen sei dort lediglich der Legionellenerreger der Serogruppe 2-14. " vgl. LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19 (externer Link) | Rn. 9-541 |
Die Serogruppe 1 unterscheidet sich chemisch von der Serogruppe 2. vgl. LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19 |
Rn. 9-542 |
Zitat (LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19) ein-/ausblenden "Auf die chemische Unterschiedlichkeit der Stämme der Serogruppe 1 einerseits und derjenigen der Serogruppe 2 hatte der erstinstanzlich tätige Sachverständige bereits im Rahmen seiner Anhörung hingewiesen. " vgl. LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19 (externer Link) | Rn. 9-543 |
Aber auch die Serogruppen 2-14 können schwerwiegende Erkrankungen hervorrufen. vgl. LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19 |
Rn. 9-544 |
Zitat (LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19) ein-/ausblenden | Rn. 9-545 |
Möglich sind Antigennachweise, die Anhaltspunkte liefern können, welcher Personenkreis den Legionellen ausgesetzt war, mithin, wo die Legionellen aerolisierten und die Krankheit verursachten. vgl. LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19 |
Rn. 9-546 |
Zitat (LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19) ein-/ausblenden "Daran anknüpfend hat der Sachverständige F in seinem Sachverständigengutachten für die Kammer nachvollziehbar ausgeführt, dass der positive Antigennachweis bei der Tochter des Verstorbenen darauf hindeutet, dass der Arbeitsplatz eine potentielle Infektionsquelle ist." vgl. LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19 (externer Link) | Rn. 9-547 |
Auch nach einer medizinischen Anbehandlung kann die krankheitsverursachende Serogruppe noch im Erkrankten festgestellt werden. vgl. LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19 |
Rn. 9-548 |
Zitat (LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19) ein-/ausblenden "(...) hat in seinem nachvollziehbaren Gutachten, gegen das die Parteien keine Einwendungen erhoben haben, darauf hingewiesen, dass die krankheitsverursachende Serogruppe bei einer an einer Legionelleninfektion leidenden Person durch die durchgeführten Untersuchungen auch noch nach einer Anbehandlung festgestellt werden kann." vgl. LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19 (externer Link) | Rn. 9-549 |