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  Haftpflichtbuch AH
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Abbruchstellen in Gefahrenbereichen können schon eine Verkehrssicherungspflichtverletzung darstellen, wenn sie zu weniger als 2 cm Unebenheit führen. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn diese Unebenheit in einem Gefahrenbereich (Eingangsbereich) liegt und erst recht, wenn es sich um einen für Rollstuhlfahrer ausgelegten Bereich handelt und dieser noch zu einem Ärztehaus führt.
vgl. AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 30.08.2012 - 2k C 39/12


 Rn.  9-925


Zitat (AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 30.08.2012 - 2k C 39/12) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-926