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  Haftpflichtbuch AH
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Bei einer automatisierten Waschstraße, bei der der Kunde sein Fahrzeug verlässt, hat der Waschanlagenbetreiber Sorge dafür zu tragen, dass das Fahrzeug bei der Beförderung durch die Waschanlage keinen Schaden nimmt.
vgl. AG Marl, Urteil vom 02.12.2016 - 16 C 59/16


 Rn.  9-1662


Zitat (AG Marl, Urteil vom 02.12.2016 - 16 C 59/16) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1663