Wenn ein Anlagenbetreiber ein Fahrzeug in eine Waschstraße fahren lässt, obwohl die Maße nicht von der Anlage schadenfrei bewältigt werden können, liegt eine haftungsbegründende Nebenpflichtverletzung vor. vgl. AG Siegburg, Urteil vom 29.07.2005 - 118 C 125/04 |
Rn. 9-1620 |