"Die Tür war auch hinreichend erkennbar. Auf dem Video sind die Umrandungen beider Türflügel zu erkennen, die, wenn die Tür schließt, in der Mitte aufeinandertreffen. Solche Umrandungen sind ausreichend (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2000, Az.: 7 U 778/99, Rn. 10, zitiert nach juris) und waren für den Kläger ausreichend zu erkennen."
vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 12.08.2020 - 6 O 379/19 (externer Link)