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  Haftpflichtbuch AH
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Neben dem Spielfeld muss es zwar eine Sicherheitszone geben. Allerdings muss ein Spieler auch nicht vor jeder Gefahr geschützt werden; denn durch das Spiel nimmt er grundsätzlich auch das Erleiden von Verletzungen in Kauf, was nicht nur Verletzungen durch das Spiel betrifft, sondern auch Verletzungen aus der Beschaffenheit der Spielfläche und Umgebung. Wenn eine Sicherheitszone von 1 Meter um das Spielfeld eingehalten ist, kann das den Anforderungen an den Schutz der Spieler genügen.
vgl. LG Bonn im Urteil vom 16.02.2000, Az. 1 O 483/99


 Rn.  9-865


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 Rn.  9-866