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  Haftpflichtbuch AH
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Die Verletzung der Erwerbsobliegenheit ist von dem Schädiger zu beweisen. Damit ihm ein solcher Beweis aber überhaupt möglich ist, kommt dem Geschädigten eine sekundäre Darlegungslast zu.
vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 11.03.2020 - 3 O 86/18


 Rn.  9-2141


Zitat (LG Wuppertal, Urteil vom 11.03.2020 - 3 O 86/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2142

Die Berechnung des als Mitverschulden zu berücksichtigenden Abzugs wegen Nichterfüllung der Erwerbsobliegenheit kann durch eine Herleitung / Schätzung durch das Gericht erfolgen, indem es die Möglichkeit eines Verdienstes unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes herleitet.
vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 11.03.2020 - 3 O 86/18


 Rn.  9-2143


Zitat (LG Wuppertal, Urteil vom 11.03.2020 - 3 O 86/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2144