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  Haftpflichtbuch AH
   Allgemeine Grundsätze & Begriffserklärungen
   einzelne Normen
       BGB
        § 251 BGB
        § 254 BGB
        § 823 BGB
        § 831 BGB
        § 832 BGB
        § 834 BGB
        § 836 BGB
        § 840 BGB
        § 906 BGB
         analog
          Voraussetzungen
           Nachbarschaft
           Störer
           Abwehranspruch nach § 1004 BGB
            > Bestehen des Anspruchs
            > Unmöglichkeit der Durchsetzung des Abwehranspruchs
          Grundstücksbezug
          Ausnahme: Zufälligkeit und Schicksalhaftigkeit
  Fallgruppen
  Haftungsprivilegien
  Verschulden
  prozess-rechtlich
  Schadenpositionen / Schäden
  Mitverschulden und Ausschlüsse
  Versicherungsrecht
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Für einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB genügt es nicht, dass eine potenziell vom Grundstück ausgehende Gefahr vorhanden ist.
vgl. BGH, Urteil vom 05.07.2019 - V ZR 96/18


 Rn.  9-156


Zitat (BGH, Urteil vom 05.07.2019 - V ZR 96/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-157

Erst dann, wenn bei objektiver Betrachung eine konkrete Gefährdung des Nachbargrundstücks zu erkennen ist, besteht der Abwehranspruch.
vgl. BGH, Urteil vom 05.07.2019 - V ZR 96/18


 Rn.  9-158


Zitat (BGH, Urteil vom 05.07.2019 - V ZR 96/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-159