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  Haftpflichtbuch AH
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8 und 9-jährige Kinder dürfen sich grundsätzlich auch zu einem Spielen entfernen, so dass ein unmittelbares Eingreifen in das Spiel durch den Aufsichtspflichtigen nicht sofort möglich ist.
vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 18.06.2019 - 17 O 31/13


 Rn.  9-245


Zitat (LG Wuppertal, Urteil vom 18.06.2019 - 17 O 31/13) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-246