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  Haftpflichtbuch AH
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              > auch hypotetisch keine weitere Aufklärung möglich
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Die Kausalität fehlt demnach, wenn (im Fall des § 142 Abs. 2 StGB) auch eine nachträgliche, rechtzeitige Meldung dem Versicherer keine weitergehende Aufklärungsmöglichkeit verschafft hätte.
vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11


 Rn.  9-2701


Zitat (BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2702

Zitat (OLG Dresden, Urteil vom 17.04.2018, Az. 6 U 1480/17) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2703