"Für den Umzugstag - in das Ersatzhotel - ist ein Minderungsbetrag von 50 % des Tagesreisepreises anzusetzen, mithin von 87,93 €. Der Umzug in ein anderes Hotel stellte eine Abhilfe nach Mängelrüge dar, so dass die Mehrkosten von 200,- € zurückzuzahlen sind und die Taxikosten für den Umzug von 40,- € zu erstatten sind."
vgl. AG Köln, Urteil vom 06.03.2008 - 134 C 419/07 (externer Link)