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  Haftpflichtbuch AH
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Allgemeine Behauptungen über Rechts- bzw. Sicherheitsverletzungen genügen nicht der Substantiierungspflicht. Eine rechtliche Bewertung bzw. Beweisaufnahme kann daraufhin nicht erfolgen.
vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18


 Rn.  9-1971


Zitat (BGH, Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1972

Erforderlich ist vielmehr, dass es eine konkrete Tatsachenbehauptung gibt, die einer konkreten Überprüfung zugänglich ist, auch wenn diese Behauptung - gerade bei Auslandsbezug - lediglich eine (nachvollziehbare) Vermutung darstellt.
vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18


 Rn.  9-1973


Zitat (BGH, Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1974