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  Haftpflichtbuch AH
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Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) stellen öffentlich-rechtliche Vorgaben der Baustellenabsicherung dar. Sie sind - als Mindeststandard - einzuhalten, um zivilrechtliche Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen. Wird gegen die RSA verstoßen, kann dies einen Verstoß gegen die zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflichten implizieren. Werden die RSA eingehalten, bedeutet dies hingegen nicht, dass automatisch die zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflichten erfüllt sind; vielmehr hängen Art und Umfang der Verkehrssicherungspflichten von den konkreten örtlichen Verhältnissen ab.
vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2021 - 37 C 156/20


 Rn.  9-1292


Zitat (AG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2021 - 37 C 156/20) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1293