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  Haftpflichtbuch AH
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Stellt der Verpflichtete aber Ungewöhnlichkeiten - insbesondere Erkrankungszeichen - fest, hat er sich fachkundiger Hilfe zu bedienen.
vgl. OLG Rostock im Urteil vom 10.07.2009, Az. 5 U 334/08


 Rn.  9-1261


Auch Windbruch wird Anlass zu einer fachkundigen Überprüfung geben können.


 Rn.  9-1262


Eine Baumkontrolle durch Sichtprüfung ist erforderlich.
vgl. OLG Hamm im Urteil vom 15.04.2010, Az. I-6 U 160/09


 Rn.  9-1263


Bei der allgemeinen Sichtpruefung ist auf trockenes Laub, dürre Äste, Beschädigungen oder Frostrisse zu achten.
vgl. ArbG Aachen, Urteil vom 26.05.2020 - 4 Ca 681/19


 Rn.  9-1264


Zitat (ArbG Aachen, Urteil vom 26.05.2020 - 4 Ca 681/19) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1265

Nach extremen Wetterereignissen ist es notwendig, standunsichere Baeume oder als solche erkannte bzw. erkennbare Baeume zu untersuchen oder zumindest moegliche Fallbereiche zu sperren.
vgl. ArbG Aachen, Urteil vom 26.05.2020 - 4 Ca 681/19


 Rn.  9-1266


Zitat (ArbG Aachen, Urteil vom 26.05.2020 - 4 Ca 681/19) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1267

Die Pflichten senken sich auch gerade nicht dadurch, dass der Baum bereits einen anderen schweren Sturm ausgehalten habe. Denn durch einen solchen vorangegangenen Sturm werden etwaige Schaeden vertieft und es wird gerade nicht die Standfestigkeit bestaetigt.
vgl. ArbG Aachen, Urteil vom 26.05.2020 - 4 Ca 681/19


 Rn.  9-1268


Zitat (ArbG Aachen, Urteil vom 26.05.2020 - 4 Ca 681/19) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1269