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  Haftpflichtbuch AH
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Ein Radfahrer hat ein Mitverschulden von durchaus 80% zu tragen, wenn er von einer Person geschädigt wird, welche zwar rechtswidrig und sorgfaltslos auf den Radweg tritt, dies aber beim Aussteigen aus einem öffentlichen Verkehrsmittel geschieht. Denn der Radfahrer muss mit Fahrgästen rechnen und auf diese Rücksicht nehmen.
vgl. KG, Beschluss vom 15.01.2015 - 29 U 18/14


 Rn.  9-1877


Zitat (KG, Beschluss vom 15.01.2015 - 29 U 18/14) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1878