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  Haftpflichtbuch AH
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Wenn eine Partei Schmerzensgeld zugesprochen zugesprochen bekommen hat, sind damit sowohl alle eingetretenen als auch die weiteren (aus Sicht eines Fachkundigen) vorhersehbaren Verletzungsfolgen und Entwicklungen abgegolten. Damit steht einer weiteren Klage die Rechtskraft des Urteils entgegen.
vgl. LG Duisburg, Urteil vom 10.07.2020 - 3 O 225/19


 Rn.  9-1994


Zitat (LG Duisburg, Urteil vom 10.07.2020 - 3 O 225/19) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-1995