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  Haftpflichtbuch AH
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          vor dem Versicherungsfall, § 5 KfzPflVV
          nach dem Versicherungsfall, § 6 KfzPflVV
            > Aufklärungsobliegenheit
            > besonders schwere Verletzung
            > Kausalität / Kausalitätsgegenbeweis
            > Belehrungserfordernis
            > Arglist
         Verschärfung, § 7 KfzPflVV
       Addition möglich
     LEASING im Versicherungsrecht
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Über Auskunftsobliegenheiten mit dem Inhalt, dass ein Unfallort nicht entgegen § 142 StGB verlassen werden darf, muss der Versicherer im Vorfeld nicht aufklären, da dies schon unmöglich ist. Vielmehr handelt es sich um eine spontan zu erfüllende Obliegenheit.
vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21.06.2012 - 4 U 85/11


 Rn.  9-2727


Zitat (OLG Naumburg, Urteil vom 21.06.2012 - 4 U 85/11) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2728

Zitat (OLG Dresden, Urteil vom 17.04.2018, Az. 6 U 1480/17) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2729