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In einem Wasserführenden System sind in aller Regel entweder nur eine oder nur bestimmte Serogruppen (Erregertypen) von Legionellen zu finden. Ein Wechsel der Serogruppen innerhalb eines wasserführenden Systems ist eher unwahrscheinlich und wohl nur nach Sanierungen oder einem Einbau neuer Materialien in das Wassersystem zu erwarten.
vgl. LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021 - 2 S 18/19


 Rn.  9-517


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 Rn.  9-518

Gezählt werden Legionellen in Kolonie bildenden Einheiten (KbE).
vgl. LG Berlin, Urteil vom 17.06.2021 - 67 S 17/21


 Rn.  9-519


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 Rn.  9-520

Grundsätzlich ist ein Wert unterhalb von 10.000 KbE/100ml ungefährlich für Menschen mit einem intakten Immunsystem.
vgl. AG Köln, Urteil vom 15.05.2019 - 201 C 177/17


 Rn.  9-521


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 Rn.  9-522

Für Risikogruppen wie Babys, alte Menschen oder immungeschwächte Personen stellt aber ein bereits unter 10.000 KbE/100ml liegender Wert eine Gefahr dar.
vgl. AG Köln, Urteil vom 15.05.2019 - 201 C 177/17


 Rn.  9-523


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 Rn.  9-524

Deshalb ist der Grenzwert (Maßnahmewert) in der Trinkwasserverordnung bei 100 KbE/100ml festgelegt. Wird er erreicht, liegt objektiv ein Mangel vor.
vgl. LG Berlin, Urteil vom 17.06.2021 - 67 S 17/21


 Rn.  9-525


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 Rn.  9-526

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 Rn.  9-527

Eine mittlere Belastung liegt bei über 100 KbE/100 ml vor. Eine hohe Belastung liegt vor bei KbE größer 1.000 KbE/100ml.
vgl. AG Köln, Urteil vom 15.05.2019 - 201 C 177/17


 Rn.  9-528


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 Rn.  9-529

Werden in einem System nur Erreger der Gruppen 2-14 gefunden, kann es mit geringer Wahrscheinlichkeit möglich sein, dass auch Erregertypen der Serogruppe 1 vorhanden waren / sind. Diese Wahrscheinlichkeit wurde auf 0-5% geschätzt. Werden einige (hier: 15) Wassertests durchgeführt, ohne dass die Serogruppe 1 nachgewiesen werden kann, dürfte deren vorhanden sein aber ausgeschlossen sein.
vgl. AG Kempen, Urteil vom 12.04.2019 - 13 C 636/16


 Rn.  9-530


Zitat (AG Kempen, Urteil vom 12.04.2019 - 13 C 636/16) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-531