"Dabei genügt das Aufstellen eines Kegels in Fahrtrichtung vor und eines weiteren Kegels in Fahrtrichtung nach der Wasserentnahmestelle, wie die Sicherung nach übereinstimmenden Angaben der Zeugen T6 und S war, unabhängig von der genauen Positionierung der Leitkegel nicht den Anforderungen an die Absicherung der in einer verkehrsschwachen Straße gelegenen Wasserentnahmestelle."
vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2021 - 37 C 156/20 (externer Link)