"Bisse von Sandflöhen führten, so hat es der Sachverständige erläutert, zwar auch zu heftigen Reaktionen der menschlichen Haut. Sandflöhe beißen aber nicht einem Straßenmuster folgend. Außerdem bohren sie sich in die menschliche Haut hinein und verbleiben nach der Eiablage und dem eigenen Tod dort. Deshalb, so der Sachverständige weiter, bewirkten sie ein völlig anderes klinisches Bild als das durch die Lichtbilder dokumentierte und vom Zeugen K. bestätigte; der jeweilige abgestorbene Sandfloh sei mit dem bloßen Auge unter der Haut erkennbar. Sandflöhe bissen zumeist auch nicht im Bereich der Oberschenkel und des Rumpfes, sondern eher an den Füßen, dort vornehmlich unter den Nägeln."
vgl. OLG Celle, Urteil vom 12.03.2020 - 11 U 73/19 (externer Link)