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  Haftpflichtbuch AH
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Auch wenn die Aufwendungen für den stationären Aufenthalt grundsätzlich einen erstattungsfähigen Schaden darstellen, sind wegen des Bereicherungsverbotes im Deliktsrecht die Einsparungen zu berücksichtigen, die die geschädigte Person wegen des stationären Aufenthaltes hat. Dies sind eben die Haushaltskosten, die wegen der Abwesenheit zu Hause nicht entstehen. Eine Schätzung gemäß § 287 ZPO durch das Gericht auf 10 EUR pro Tag ist angemessen.
vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.06.2019 - 12 U 179/18


 Rn.  9-2129


Zitat (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.06.2019 - 12 U 179/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2130