Suchbegriff(e):   |  Status: Zitate beim Laden geschlossen
zitierte Nummer aufrufen: -
  Haftpflichtbuch AH
   Allgemeine Grundsätze & Begriffserklärungen
   einzelne Normen
   Fallgruppen
   Haftungsprivilegien
   Verschulden
   prozess-rechtlich
   Schadenpositionen / Schäden
       Personenschäden
       Sachschäden
        Allgemeine Grundsätze
         > Abzug Neu für Alt
         > fiktive Abrechnung
         > Kausalität
         > konkrete Abrechnung
         > Prognoserisiko
         > Reparaturrisiko
         > Sondervorteile
         > Vorteilsausgleich
         > Zeitpunkt der Berechnung
       Schadenspositionen
      Schadennebenpositionen
      Tiere
      Verbindlichkeiten
  Mitverschulden und Ausschlüsse
  Versicherungsrecht
Sie sind hier: -> Haftpflichtbuch AH -> Schadenpositionen / Schäden -> Sachschäden -> Allgemeine Grundsätze -> Sondervorteile

Grundsätzlich muss sich ein Geschädigter Sondervorteile, die er erhalten kann, schadensmindernd anrechnen lassen.
vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2020 - VI ZR 268/19


 Rn.  9-2165


Zitat (BGH, Urteil vom 14. Juli 2020 - VI ZR 268/19) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-2166

Da sich die fiktive Abrechnung eines Schadensersatzes an der konkreten Schadensberechnung orientiert, ist nicht ersichtlich, weshalb nicht auch bei der fiktiven Abrechnung der Rabatt zu berücksichtigen sein sollte.


 Rn.  9-2167