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  Haftpflichtbuch AH
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In Turnvereinen ist das Training junger Vereinsmitglieder je nach Gefährlichkeit zu begleiten. So ist es erforderlich, Übungen 7-jähriger Turnerinnen am Schwebebalken auch dann nur unter Aufsicht zu gestatten, wenn die Turnerinnen besonders begabt sind. Auch wenn die Turnerinnen im Wettkampf auch in diesem Alter auf sich allein gestellt sind, dient das Training gerade dazu, die für den Wettkampf notwendige Sicherheit einzuüben.
vgl. AG Bonn, Urteil vom 08.03.2006 - 11 C 478/05


 Rn.  9-879


Zitat (AG Bonn, Urteil vom 08.03.2006 - 11 C 478/05) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-880

Wenn eine Trainingsbegleitung notwendig ist, enthaftet es auch nicht, dass eine allgemeine Weisung bestand, besonders gefahrenträchtige Übungsarten (Aufstieg auf den Schwebebalken per Sprung) zu unterlassen und das Kind dies unfallkausal missachtet hat.
vgl. AG Bonn, Urteil vom 08.03.2006 - 11 C 478/05


 Rn.  9-881


Zitat (AG Bonn, Urteil vom 08.03.2006 - 11 C 478/05) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-882