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  Haftpflichtbuch AH
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Wegen des Straßenverkehrs - und des Radfahrens insbesondere - müssen Kinder langsam herangeführt werden. Neben der Belehrung über die Regeln und der Veranschaulichung vielfältiger Szenarien müssen Kinder im Straßenverkehr Stück für Stück geübt werden, um sie an die besonderen GEfahren zu Gewöhnen.
vgl. LG Hagen, Beschluss vom 28.06.2021 - 1 S 50/21


 Rn.  9-271


Zitat (LG Hagen, Beschluss vom 28.06.2021 - 1 S 50/21) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-272

Ein Aufsichtspflichtiger darf mit einem 5-jährigen Kind Radfahren. Das darf auch so geschehen, dass der Erwachsene hinter dem Kind fährt. Für die Erfüllung der Aufsichtspflicht ist relevant, dass neben der Einweisung in die allgemeinen Regeln des Straßenverkehrs auch eine konkrete Einwirkungsmöglichkeit besteht. Bei besonderen Engstellen oder Hindernissen muss der Aufsichtspflichtige Sorge tragen, dass etwaige Passanten entweder rechtzeitig gewarnt werden, um ausweichen zu können, oder dass das Kind anhält und absteigt oder die besondere Situation anderweitig schadenfrei gemeistert wird.
vgl. LG Hamburg, Urteil vom 03.12.2021 - 302 O 147/20


 Rn.  9-273


Zitat (LG Hamburg, Urteil vom 03.12.2021 - 302 O 147/20) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-274