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  Haftpflichtbuch AH
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Ein Unfall selbst lässt keinen Rückschluss zu, dass der Bahnbetreiber eine Pflicht verletzt hat.
vgl. OLG München, Beschluss vom 13.02.2019 - 1 U 2293/18


 Rn.  9-860


Zitat (OLG München, Beschluss vom 13.02.2019 - 1 U 2293/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-861

Auch eine größere Anzahl von Unfällen an dieser Stelle lässt keinen Schluss auf eine Pflichtverletzung zu, jedenfalls dann nicht, wenn die Stelle anspruchsvoller und damit potenziell gefährlicher ist als andere Abschnitte.
vgl. OLG München, Beschluss vom 13.02.2019 - 1 U 2293/18


 Rn.  9-862


Zitat (OLG München, Beschluss vom 13.02.2019 - 1 U 2293/18) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-863