Suchbegriff(e):   |  Status: Zitate beim Laden geschlossen
zitierte Nummer aufrufen: -
  Haftpflichtbuch AH
   Allgemeine Grundsätze & Begriffserklärungen
   einzelne Normen
   Fallgruppen
       Allgemeines
       Allgemeines Persönlichkeitsrecht
       Aufsichtspflichten, § 832 BGB
       Baustellen (-bereiche)
       Behinderteneingang
       Bettwanzen, Ungeziefer & tierisch verursachte Reaktionen
       Fahrschule
       Freizeitveranstaltungen
       Frisörhaftung
       Haarentfernung
       Kaufvertrag (Haftung d. Verkäufers)
       Legionellen
       manipulierter Unfall
       Nachbarn
       Presse & Veröffentlichungen
       Permanent Make-Up
       Produkthaftung
       Reisen
       Reitunterricht
       Sportausübung & -stätten & -veranstaltung
        Sportausübung
         > Allgemeines
         > Fußball
         > Handball
         > Kampfsport
         > Klettern
         > Kurse & Training
         > KITE-Drachen
         > Nordic-Walking
         > Rodeln
         > Seifenkistenrennen
         > Tanzen
         > Wintersport
         > Yoga
       Sportstätte selbst (bzgl. Sportlern)
       Sportverein
       Sportveranstaltung / Wettbewerb
       Zuschauer / Publikum / Dritte
      Strom & Stromschäden
      Sturz: wegen....
      Tätowiererhaftung
      Tierhalter- & -hüterhaftung
      Verfolger- und Rettungsfälle
      Verkehrssicherungspflichten
      Verkehr
      Verkehrsflächen
      Verlust / Diebstahl / Abhandenkommen
      Vertragsrecht
  Haftungsprivilegien
  Verschulden
  prozess-rechtlich
  Schadenpositionen / Schäden
  Mitverschulden und Ausschlüsse
  Versicherungsrecht
Sie sind hier: -> Haftpflichtbuch AH -> Fallgruppen -> Sportausübung & -stätten & -veranstaltung -> Sportausübung -> Fußball

Fußballspielen gehört zu den Sportarten mit erhöhtem Gefährdungspotential. Bei ihnen scheidet eine Haftung für eine Verletzung eines anderen Spielers aus, wenn sie weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht wird und die Grenze zwischen noch gerechtfertigter Härte und unfairem Regelverstoß nicht überschritten wurde.
vgl. OLG Düsseldorf im Urteil vom 02.04.2004, Az. I-14 U 230/03


 Rn.  9-774


Zitat (OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2020 - 5 W 21/20) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-775

Maßstab sind die grundsätzlichen Sicherheitserwartungen der Teilnehmer, konkretisiert durch das Regelwerk der jeweiligen Sportart bzw. des Wettkampfes.
vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2020 - 5 W 21/20


 Rn.  9-776


Zitat (OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2020 - 5 W 21/20) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-777

Haftungsbegründend wäre beispielsweise, von hinten mit gestreckten Beinen halb hoch in die Beine des Gegenspielers zu grätschen.
vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2020 - 5 W 21/20


 Rn.  9-778


Zitat (OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2020 - 5 W 21/20) ein-/ausblenden      

 Rn.  9-779